Definition · Öffentliches Recht

Tatsache (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Definition
Im Unterschied zu Werturteilen sind Tatsachenbehauptungen dem zugänglich. Tatsachenbehauptungen kennzeichnen eine Beziehung zur , wodurch sie oder falsch sein können.
Kontext
Meinungen i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfassen Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Definiere den Begriff Tatsachenbehauptung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.