Definition · Strafrecht

Tatbestandsmerkmale, normativ (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Normative Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf , die auf einer sozialen bzw. Regel beruhen.
Erläuterung
Beispiele bilden „fremde" Sache (§ 242 Abs. 1 StGB) und „geringwertig" (§ 248a StGB).
Vertiefung
Den Gegenbegriff bilden deskriptive Tatbestandsmerkmale; sie beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen oder Objekten, deren Vorhandensein empirisch oder rechnerisch festgestellt werden kann.
Kontext
Was versteht man unter „normativen Tatbestandsmerkmalen“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.