Definition · Strafrecht

Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)

Definition

Deskriptive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten, deren Vorhandensein empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden kann.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „deskriptiven Tatbestandsmerkmalen“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 9 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.