Definition · Strafrecht

Tat, prozessuale

§ 264 Abs. 1 StPO
Definition
Die prozessuale Tat ist ein Vorgang, der von anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorgängen und innerhalb dessen der einen verwirklicht haben soll. Zur Tat gehört das Verhalten des n, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der einen einheitlichen Vorgang bildet.
Kontext
Der Begriff der prozessualen Tat (§ 264 Abs. 1 StPO) ist Dreh- und Angelpunkt der Problematiken rund um die Umgrenzungsfunktion der Anklage. Was versteht man unter dem Begriff der prozessualen Tat?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.