Definition · Strafrecht

Täuschung (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definition

Täuschung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung.

Kontext
Definiere den Begriff „Täuschung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT , 23. A. 2021, § 13 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.