Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, selbstständig (§ 1 HGB)

§ 1 HGB
Definition
Rechtlich selbstständig ist, wer über , Einteilung und Dauer der Tätigkeit ohne frei (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB).
Kontext
Definiere den Begriff der „selbstständigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.