Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)

§ 1 HGB
Definition
Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten auf eine von Geschäften gerichtet und wird nicht ausgeübt.
Kontext
Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.