Definition · Zivilrecht

Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

§ 1 HGB
Definition
Eine Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung auf Gewinnerzielung gerichtet, wenn die besteht, einen Gewinn, also einen der über die zu erzielen.
Kontext
Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.