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title: "Definition: Synallagma (vor § 320 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/synallagma-vor-320-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Synallagma (vor § 320 BGB)

## Definition

Unter Synallagma versteht man die <word idx="0"/> Abhängigkeit zwischen den <word idx="1"/> eines Schuldverhältnisses.

## Erläuterung

<erklaerung>Begründet wird das Synallagma dadurch, dass die eine Partei ihre Leistungspflicht nur deshalb übernimmt, weil die andere Partei ebenfalls eine Leistungspflicht eingeht — und umgekehrt.</erklaerung><vertiefung>Aus dem Griechischen stammend, bedeutet der Begriff Synallagma wörtlich übersetzt „Tausch, Handel".</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/synallagma-vor-320-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
