Definition · Zivilrecht

Synallagma (vor § 320 BGB)

Definition

Unter Synallagma versteht man die rechtliche Abhängigkeit zwischen den Hauptleistungspflichten eines Schuldverhältnisses.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „Synallagma“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 5 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.