Definition · Zivilrecht

Synallagma (vor § 320 BGB)

vor § 320 BGB
Definition
Unter Synallagma versteht man die Abhängigkeit zwischen den eines Schuldverhältnisses.
Erläuterung
Begründet wird das Synallagma dadurch, dass die eine Partei ihre Leistungspflicht nur deshalb übernimmt, weil die andere Partei ebenfalls eine Leistungspflicht eingeht — und umgekehrt.
Vertiefung
Aus dem Griechischen stammend, bedeutet der Begriff Synallagma wörtlich übersetzt „Tausch, Handel".
Kontext
Was versteht man unter „Synallagma“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.