Definition · Strafrecht

Subsidiarität (vor § 52 StGB)

vor § 52 StGB
Definition
Subsidiarität liegt vor, wenn zwei Gesetze werden, von denen aber nur unter der Voraussetzung ist, dass das andere nicht . Das subsidiäre Gesetz dann hinter das andere Gesetz .
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.