Definition · Zivilrecht

Stückschuld (§ 243 BGB)

§ 243 BGB
Definition
Eine Stückschuld liegt vor, wenn die des Schuldners sich auf Gegenstand bezieht.
Kontext
Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.