Definition · Zivilrecht

Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

Definition

Als stellvertretendes commodum wird der Vermögensvorteil bezeichnet, der dem Schuldner durch den Umstand, der zur Befreiung von der Leistung nach § 275 Abs. 1bis 3 BGB geführt hat, unmittelbar zugeflossen ist.

Kontext
Was versteht man unter dem „stellvertretenden commodum“ (§ 285 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.