Definition · Zivilrecht

Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

§ 285 BGB
Definition
Als stellvertretendes commodum wird der bezeichnet, der dem durch den Umstand, der zur Befreiung von der Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB geführt hat, zugeflossen ist.
Kontext
Was versteht man unter dem „stellvertretenden commodum“ (§ 285 BGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.