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title: "Definition: Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/stehendes-gewerbe-definition-unzuverlaessigkeit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit

## Definition

Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer nach <word idx="0"/> keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in <word idx="1"/> ordnungsgemäß, also entsprechend der <word idx="2"/> und unter Beachtung der <word idx="3"/>, ausüben wird.

## Erläuterung

Erforderlich ist, dass <b>Tatsachen</b> vorliegen, die die Unzuverlässigkeit begründen. Bezogen auf das <b>konkrete Gewerbe</b> ist die Unzuverlässigkeit zu bestimmen (vgl. Wortlaut <a href="https://dejure.org/gesetze/GewO/35.html" title="&sect; 35 GewO: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverl&auml;ssigkeit">§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO</a>: „in Bezug auf dieses Gewerbe”; nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GewO/35.html" title="&sect; 35 GewO: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverl&auml;ssigkeit">§ 35 Abs. 1 S. 2 GewO</a> kommt eine Unzuverlässigkeit aber <b>auch</b> für jegliche Gewerbetätigkeit in Betracht). Hier ist der Sachverhalt umfassend auszuwerten. Klassische Indizien der Unzuverlässigkeit bilden <b>Straftaten</b>, <b>vorherige Gewerbeuntersagungen</b> sowie <b>Verstöße gegen steuerliche Pflichten</b>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/stehendes-gewerbe-definition-unzuverlaessigkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
