Definition · Öffentliches Recht

Staatenimmunität

Definition
Aus der folgt, dass kein Staat der eines anderen Staates unterliegt. Dies gilt jedoch nur für sog. „acta iure “. Sog. „acta iure “ bleiben potenzieller Gegenstand innerstaatlicher Verfahren. Die zwischenstaatliche Konfliktlösung erfolgt vor internationalen Foren.
Kontext

Was versteht man unter „Staatenimmunität“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.