Definition · Strafrecht

Sozialadäquanz (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Ein Verhalten ist sozialadäquat, wenn es trotz aufgrund des Nutzens gemeinschaftsüblich ist und wird. Der Täter hat dann keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen.
Kontext

Was versteht man unter „Sozialadäquanz“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.