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title: "Definition: Souveränität, völkerrechtliche"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/souveraenitaet-voelkerrechtliche"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Souveränität, völkerrechtliche

## Definition

Unter dem Begriff der völkerrechtlichen <word idx="0"/> versteht man die Befugnis eines Staates, nach <word idx="1"/> unabhängig von anderen Staaten zu handeln und andere Staaten von Eingriffen in seine inneren Angelegenheiten auszuschließen. Daran knüpft das Prinzip der souveränen <word idx="2"/> der Staaten an: Indem es alle Staaten <word idx="3"/> gleich stellt, beschränkt und ermöglicht es gleichermaßen die <word idx="4"/> der einzelnen Staaten.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/souveraenitaet-voelkerrechtliche
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
