Definition · Öffentliches Recht

Souveränität, völkerrechtliche

Definition
Unter dem Begriff der völkerrechtlichen versteht man die Befugnis eines Staates, nach unabhängig von anderen Staaten zu handeln und andere Staaten von Eingriffen in seine inneren Angelegenheiten auszuschließen. Daran knüpft das Prinzip der souveränen der Staaten an: Indem es alle Staaten gleich stellt, beschränkt und ermöglicht es gleichermaßen die der einzelnen Staaten.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.