Definition · Strafrecht

Sichverschaffen

§ 259 StGB
Definition
Das Sichverschaffen erfordert die einer eigenen () tatsächlichen Vortäter.
Kontext
Definiere den Begriff „Sichverschaffen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.