Definition · Zivilrecht

Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)

§ 398 BGB
Definition
Die stille Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des s () gegen den en (), die gegenüber dem nicht offengelegt wird und bei der der vom regelmäßig zur Einziehung der Forderungen ermächtigt wird.
Kontext
Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.