Definition · Zivilrecht

Sicherungszession (§ 398 BGB)

§ 398 BGB
Definition
Die Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars () gegen den Zedenten (), wodurch der Zessionar im Außenverhältnis zum Drittschuldner alle Gläubigerrechte erlangt, im Innenverhältnis allerdings gebunden ist.
Kontext
Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.