Definition · Öffentliches Recht

Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

§ 123 VwGO
Definition
Die Sicherungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO dient der Sicherung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller bereits ein innehat und den gegenwärtigen Zustand auferhalten will.
Kontext

Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.