Definition · Öffentliches Recht

Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Definition

Die Sicherungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO dient der Sicherung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller bereits ein Recht innehat und den gegenwärtigen Zustand aufrechterhalten will.

Kontext

Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?

Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Kuhla, in: BeckOK VwGO, Stand: 01.07.2024, § 123 RdNr. 122
  • Schoch, in: Schoh/Schneider VwGO, 46. EL August 2024, § 123 RdNr. 52 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.