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title: "Definition: Sich-Bereiterklären (§ 30 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/sich-bereiterklaeren-30-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Sich-Bereiterklären (§ 30 Abs. 2 StGB)

## Definition

Das Sich-Bereiterklären zu einem Verbrechen umfasst zum einen die
<word idx="0"/> einer <word idx="1"/>, zum anderen auch die Konstellation, dass
ein <word idx="2"/>, aber noch nicht Entschlossener einem anderen,
den er für interessiert hält, die Begehung eines Verbrechens <word idx="3"/>,
sofern dieser es will.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/sich-bereiterklaeren-30-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
