Definition · Zivilrecht

Sekundärpflicht (vor § 241 BGB)

vor § 241 BGB
Definition
Die ist die des , die bei einer entsteht.
Erläuterung

Zu den Sekundärpflichten zählen neben der Schadensersatzpflicht insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte des besonderen Schuldrechts.

Kontext
Was versteht man im Schuldrecht unter einer „Sekundärpflicht“ (vor § 241 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.