Definition · Zivilrecht

Sekundärpflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Sekundärpflicht ist die Leistungspflicht des Schuldners, die bei Verletzung einer Primärpflicht entsteht.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man im Schuldrecht unter einer „Sekundärpflicht“ (vor § 241 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 5 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.