Definition · Strafrecht

Schwören, falsch (§ 154 Abs. 1 StGB)

§ 154 Abs. 1 StGB
Definition
Das „falsch schwören“ setzt eine „ Aussage“ im Sinne des § 153 StGB voraus. Diese muss der Täter .
Kontext
Was versteht man unter „falsch schwören“ (§ 154 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.