Definition · Zivilrecht

Schutzzweck der Norm (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definition

Die Lehre vom Schutzzweck der Norm besagt, dass die Zurechenbarkeit eines Schadens nur dann zu bejahen ist, wenn die Ersatzpflicht begründende Norm einen solchen Schaden verhindern will.

Erläuterung

Zur Ermittlung des Schutzzwecks der jeweiligen Norm ist diese auszulegen.

Kontext

Was besagt die Lehre vom Schutzzweck der Norm?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wagner, Deliktsrecht, 14.A. 2021, § 5 RdNr. 90ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.