Definition · Zivilrecht

Schutzpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB)

§ 241 Abs. 2 BGB
Definition
Unter der Schutzpflicht versteht man die zur Rechte, und Interessen des .
Kontext
Was versteht man unter einer vertraglichen „Schutzpflicht“ (§ 241 Abs. 2 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.