Definition · Öffentliches Recht

Schutznormtheorie

§ 42 Abs. 2 VwGO
Definition
Die Schutznormtheorie besagt, dass eine Norm dann ein einräumt, wenn sie zumindest auch zum Schutz der Interessen erlassen wurde. Ob dies der Fall ist, ist durch zu ermitteln.
Kontext

Was besagt die Schutznormtheorie?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.