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title: "Definition: Schuld (vor § 12 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/schuld-vor-12-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Schuld (vor § 12 StGB)

## Definition

Schuld ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe für das von ihm begangene Unrecht in strafbarer Weise einzustehen, so dass ihm das Unrecht mit der Folge seiner Strafbarkeit persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.

## Erläuterung

<vertiefung>Demgegenüber bildet der Begriff „Unrecht“ lediglich einen Teil des Schuldvorwurfs. Unrecht liegt vor, sobald sich der Täter in strafrechtlich erheblicher Weise rechtswidrig verhalten hat (Tatbestand und keine Rechtfertigungsgründe). Fehlt es allerdings an schuldhaftem Handeln, bleibt eine Bestrafung gleichwohl aus.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/schuld-vor-12-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
