Definition · Strafrecht

Schuld (vor § 12 StGB)

vor § 12 StGB
Definition
Schuld ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe für das von ihm in strafbarer Weise einzustehen, so dass ihm das Unrecht mit der Folge seiner zum gemacht werden kann.
Erläuterung
Kontext
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.