Definition · Strafrecht

Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB)

§ 231 Abs. 1 StGB
Definition
Eine Schlägerei ist eine mit verbundene , bei der mehr als Personen mitwirken.
Kontext
Definiere den Begriff „Schlägerei“ (§ 231 Abs. 1 StGB):

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.