Definition · Strafrecht

Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung, bei der mehr als zwei Personen mitwirken.

Kontext
Definiere den Begriff „Schlägerei“ (§ 231 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • MüKoStGB/Hohmann, 4. A. 2021, § 231 RdNr. 7

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.