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title: "Definition: Schaden (vor § 7 BPolG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/schaden-vor-7-bpolg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Schaden (vor § 7 BPolG)

## Definition

Ein Schaden meint die Minderung eines vorhandenen normalen Bestands von Rechtsgütern durch von außen kommende Einflüsse oder die Nichteinhaltung der durch den Begriff der öffentlichen Ordnung erfassten ungeschriebenen Regeln.

## Erläuterung

Sowohl Gefahr als auch Störung setzen im Polizeirecht einen Schaden voraus. Auf den Schadensbegriff einzugehen ist erst dann erforderlich, wenn ein Grenzfall zwischen Schaden und Belästigung im Raum steht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/schaden-vor-7-bpolg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
