Definition · Zivilrecht

Schaden (vor § 249 BGB)

Definition

Ein Schaden ist eine unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten (materiellen oder immateriellen) Gütern.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Schaden“ (§ 249 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 45 RdNr. 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.