Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)
Tauglicher Sachwert ist allein ein „lucrum ex re‟, also ein Gewinn/Wert aus der Sache selbst, nicht hingegen ein "lucrum ex negotio cum re“, mithin der Wert, der sich aus einer Veräußerung der Sache ergibt. Bsp.: Sparbuch, Telefonkarte
Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?