Definition · Strafrecht

Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definition

Nach der Sachwerttheorie genügt es für die Enteignungskomponente, wenn der Täter der Sache einen ihr innewohnenden, spezifischen Funktionswert, d. h. einen in ihr selbst verkörperten (wirtschaftlichen) Wert, ganz oder teilweise entziehen wolle.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 24. A. 2022, § 2 RdNr. 103
  • Schmitz, in: MüKo-StGB, 4. A. 2021, StGB § 242 RdNr. 137

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.