Definition · Zivilrecht

Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB)

§ 434 Abs. 1 BGB
Definition
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei den Anforderungen, den Anforderungen und den dieser Vorschrift entspricht.
Erläuterung
Die Legaldefinition von Sachmangel findet sich in § 434 Abs. 1 BGB.
Kontext

Wann ist eine Sache frei von Sachmängeln?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.