Die Klageänderung ist als sachdienlich zuzulassen, wenn der Streitstoff eine Entscheidungsgrundlage bleibt und die Zulassung die des Streits fördert und einen Prozess vermeidet.
Erläuterung
Objektiv unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit hat das Gericht die Sachdienlichkeit zu beurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch die Klageänderung weitere Beweiserhebungen erforderlich werden.
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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