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title: "Definition: Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ruecksichtslos-315c-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen bewusst über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt, oder wer – im Falle unbewusster Fahrlässigkeit – aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten gar nicht aufkommen lässt und unbekümmert um mögliche Folgen drauflosfährt

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ruecksichtslos-315c-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
