Definition · Strafrecht

Rohes Misshandeln (§ 225 Abs. 1 StGB)

§ 225 Abs. 1 StGB
Definition
Misshandeln setzt eine , fremdes missachtende voraus
Kontext
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.