Definition · Strafrecht

Rohes Misshandeln (§ 225 Abs. 1 StGB)

Definition

Rohes Misshandeln setzt eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung voraus

Kontext
Definiere den Begriff „Rohes Misshandeln“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, 66. A. 2019, § 225 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.