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title: "Definition: Risikoverringerung (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/risikoverringerung-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Risikoverringerung (vor § 13 StGB)

## Definition

Eine Risikoverringerung liegt vor, wenn jemand einen bereits <word idx="0"/> Kausalverlauf im Umfang der drohenden Schäden für den Betroffenen auf die Weise <word idx="1"/>, dass er diese in ihrer nachteiligen Wirkung abschwächt, ohne <word idx="2"/> eine <word idx="3"/>, anders gelagerte Gefahr zu setzen. In diesem Fall hat der Täter gerade keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/risikoverringerung-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
