Definition · Strafrecht

Revisionseinslegung (§ 341 StPO)

§ 341 StPO
Definition
Revisionseinlegung ist jede , die den des Beschwerdeführers lässt.
Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Revisionseinlegung“ (§ 341 StPO)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.