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title: "Definition: Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/rentabilitaetsvermutung-284-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

## Definition

Die Rentabilitätsvermutung ist die <word idx="0"/> Vermutung, dass der Gläubiger bei <word idx="1"/> Leistung, mit der er einen <word idx="2"/> <word idx="3"/> verfolgt, so große <word idx="4"/> hätte erwirtschaften können, dass seine <word idx="5"/>, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.

## Erläuterung

Voraussetzung für das Eingreifen der Rentabilitätsvermutung ist, dass der Gläubiger mit der Leistung einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/rentabilitaetsvermutung-284-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
