Definition · Öffentliches Recht

Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)

§ 35 S. 1 VwVfG
Definition
Eine Regelung ist jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, eine zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu , aufzuheben, festzustellen .
Kontext
Wann enthält das behördliche Handeln eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.