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title: "Definition: Reformatio in peius (Begriff)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/reformatio-in-peius-begriff"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Reformatio in peius (Begriff)

## Definition

Unter einer reformatio in peius ist (nur) die für den Widerspruchsführer <word idx="0"/> Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die <word idx="1"/> zu verstehen.

## Erläuterung

Von einer reformatio in peius (auch: Verböserung) ist nur dann die Rede, wenn die Widerspruchsbehörde den angegriffenen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren zuungunsten des Widerspruchsführers abändert. Denkbar sind hierbei verschiedene Konstellationen:<br> die Widerspruchsbehörde

<br> <b>(1)</b> <b>verschärft</b> eine angegriffene <b>belastende Entscheidung</b>,


<br> <b>(2)</b> <b>entzieht</b> eine erteilte <b>Begünstigung</b>, deren Umfang vom Widerspruchsführer als zu gering angegriffen wurde, ganz oder teilweise oder

<br> <b>(3)</b> <b>verschärft</b> eine angefochtene belastende <b>Nebenbestimmung</b> einer erteilten Begünstigung.

<br>Nicht ausreichend ist allerdings die Änderung der Begründung des Verwaltungsakts zu Lasten des Widerspruchsführers, solange die Regelung des Verwaltungsakts unverändert bleibt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/reformatio-in-peius-begriff
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
