Unter einer reformatio in peius ist (nur) die für den Widerspruchsführer Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die zu verstehen.
Erläuterung
Von einer reformatio in peius (auch: Verböserung) ist nur dann die Rede, wenn die Widerspruchsbehörde den angegriffenen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren zuungunsten des Widerspruchsführers abändert. Denkbar sind hierbei verschiedene Konstellationen: die Widerspruchsbehörde
(1)verschärft eine angegriffene belastende Entscheidung,
(2)entzieht eine erteilte Begünstigung, deren Umfang vom Widerspruchsführer als zu gering angegriffen wurde, ganz oder teilweise oder
(3)verschärft eine angefochtene belastende Nebenbestimmung einer erteilten Begünstigung.
Nicht ausreichend ist allerdings die Änderung der Begründung des Verwaltungsakts zu Lasten des Widerspruchsführers, solange die Regelung des Verwaltungsakts unverändert bleibt.
Kontext
Was versteht man unter einer reformatio in peius?
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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