Definition · Strafrecht

Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

§ 32 Abs. 2 StGB
Definition
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er im zur steht. Einen muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen gedeckt ist.
Kontext
Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.