Definition · Öffentliches Recht

Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)

Definition

Rechtsverordnungen stellen materielle abstrakt-generelle Rechtsnormen dar, die von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 7 RdNr. 6, § 25 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.