Definition · Zivilrecht

Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)

Definition
Unter dem Begriff Rechtsverhältnis versteht man eine aus dem vorgetragenen abgeleitete, bestimmte, rechtlich geregelte von zueinander oder zu .
Kontext

Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.