Definition · Zivilrecht

Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)

Definition

Unter dem Begriff Rechtsverhältnis versteht man eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete, bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen zueinander oder zu Gegenständen.

Kontext

Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • BGH, Urt.  v. 07.03.2013 – VII ZR 223/11 = NJW 2013, 1744
  • Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 42.A. 2021, § 256 ZPO, Rdnr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.