Definition · Zivilrecht

Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

Definition

Das Rechtsgeschäft ist der Gesamttatbestand, der vorliegen muss, damit die gewollte Rechtsfolge eintreten kann

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff „Rechtsgeschäft“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 18. Aufl. 2022, Vor § 104 RdNr. 2.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.