Definition · Strafrecht

Rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)

§ 266 Abs. 1 StGB
Definition
Derjenige, dem eine rechtliche Befugnis eingeräumt wurde, kann rechtswirksam über Vermögen verfügen bzw. einen anderen , d. h. dessen Vermögen mit einer Verbindlichkeit .
Kontext
Definiere den Begriff „rechtliche Befugnis“ (§ 266 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.