Definition · Zivilrecht

Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)

§ 107 BGB
Definition
Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht verpflichtet und kein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder wird.
Kontext
Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.