Definition · Zivilrecht

Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)

Definition

Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht persönlich verpflichtet und kein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.

Kontext
Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Jauernig/Mansel, BGB, 19.A. 2023, § 107 RdNr. 2.
  • Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 10. Aufl. 2025, § 107 RdNr. 37ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.